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oder nachstehend in Schriftform:

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Handelsvertretung Helmut Penka/ Wertheimerstr.85, 81243 München

(nur für Gewerbetreibende) / Stand:18.2.2005

 1.Allgemeines – Geltungsbereich                                                                                                                                                                                                                                

 1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

 1.2 Ändert die Handelsvertretung Helmut Penka diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats widerspricht.

 1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

 2. Angebot und Vertragsschluss

 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

 2.2 Der Besteller ist, soweit nicht eine andere Bindungsfrist vereinbart bzw. üblich ist, an seinen Auftrag mindestens zwei Wochen gebunden.

 2.3 Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Handelsvertretung Helmut Penka.

 

 3. Preise

 3.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager, ausschliesslich Verpackung und zuzüglich eventueller gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 3.2 Alle Preise für Waren und Dienstleistungen sind in Euro.

 

 4. Zahlungsbedingungen

 4.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.

 4.2 Die Handelsvertretung Helmut Penka ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen und behält sich vor, Vorkasse zu verlangen.

 4.3 Verursacht der Besteller Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.

 4.4 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Handelsvertretung Helmut Penka ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

 4.5 Für den Fall des Verzuges des Bestellers ist die Handelsvertretung Helmut Penka berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Für jede Mahnung werden 5,-€ in Rechnung gestellt. Durch diese Regelung bleibt es der Handelsvertretung Helmut Penka bzw. dem Besteller unbenommen, den Eintritt eines höheren bzw. niedrigeren Schadens nachzuweisen.

 

 5. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn diese von der Handelsvertretung Helmut Penka unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

 6.Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen

 6.1 Die Handelsvertretung Helmut Penka ist um die schnellstmögliche Lieferung und die Einhaltung von Lieferfristen bemüht.

 6.2 Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer Lieferfrist durch die Handelsvertretung Helmut Penka ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten.

 6.3. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Handelsvertretung Helmut Penka nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

 6.4 Die Handelsvertretung Helmut Penka haftet auf Schadensersatz wegen Verzugs oder Unmöglichkeit nur, wenn ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Handelsvertretung Helmut Penka vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Ist der Besteller nicht Kaufmann, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. In jedem Fall ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf das 10-fache des Lieferwertes beschränkt.

 6.5 Die Handelsvertretung Helmut Penka ist zu Teillieferungen berechtigt.

 6.6 Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Lieferung auf ihre Vollständigkeit hin, insbesondere nach Menge und Art, unverzüglich jedoch bis spätestens innerhalb von 8 Tagen zu untersuchen und Abweichungen innerhalb gleicher Frist der Handelsvertretung Helmut Penka schriftlich (Telefax genügt) mitzuteilen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt, sofern die Lieferung nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die Handelsvertretung Helmut Penka die Genehmigung des Bestellers als ausgeschlossen betrachten musste. Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich (Telefax genügt) der Handelsvertretung Helmut Penka anzuzeigen. Andernfalls erlöschen seine Gewährleistungsansprüche. Für Nichtkaufleute verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

 6.7 Bei Abrufaufträgen garantieren wir keine Bevorratung. Der Abrufauftrag darf eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Die Abruftermine gelten als Festtermine. Werden die Abruftermine vom Besteller nicht eingehalten, behält sich die Handelsvertretung Helmut Penka  eine Preiserhöhung vor. Abrufaufträge sind nur mit fester Termineinteilung möglich.

 

 7. Versendung, Gefahrtragung

 7.1 Der Versand erfogt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist. Die Handelsvertretung Helmut Penka bestimmt den Transporteur.

 7.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Handelsvertretung Helmut Penka die zu liefernde Ware an einen Spediteur oder an ein Transportunternehmen übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Handelsvertretung Helmut Penka noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird die Handelsvertretung Helmut Penka auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichern.

 7.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist die Handelsvertretung Helmut Penka verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Die Ware wird bei der Handelsvertretung Helmut Penka verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Kosten hat der Besteller zu tragen.

 

 8. Eigentumsvorbehalt

 8.1 Die Handelsvertretung Helmut Penka behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Handelsvertretung Helmut Penka berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Handelsvertretung Helmut Penka liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Handelsvertretung Helmut Penka hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch die Handelsvertretung Helmut Penka liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die Handelsvertretung Helmut Penka ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.

 8.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken zu versichern.

 8.3 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Handelsvertretung Helmut Penka unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Handelsvertretung Helmut Penka Klage gemäss §771 ZPO erhaben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Handelsvertretung Helmut Penka die gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der Handelsvertretung Helmut Penka entstandenen Ausfall.

 8.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt der Handelsvertretung Helmut Penka jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit der Handelsvertretung Helmut Penka vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschliesslich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Handelsvertretung Helmut Penka, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Handelsvertretung Helmut Penka verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Handelsvertretung Helmut Penka verlangen, dass der Besteller der Handelsvertretung Helmut Penka die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die Handelsvertretung Helmut Penka vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, der Handelsvertretung Helmut Penka nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Handelsvertretung Helmut Penka das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

 8.6 Wird die Kaufsache mit anderen, der Handelsvertretung Helmut Penka nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Handelsvertretung Helmut Penka das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von der Handelsvertretung Helmut Penka zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so wird hiermit vereinbart, dass der Besteller der Handelsvertretung Helmut Penka anteilsmässig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Handelsvertretung Helmut Penka.

 8.7 Die Handelsvertretung Helmut Penka verpflichtet sich, die der Handelsvertretung Helmut Penka zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Handelsvertretung Helmut Penka.

 

 9. Gewährleistung

 9.1 Die Handelsvertretung Helmut Penka gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.

 9.2 Alle Angaben im Katalog, auf Datenblättern oder sonstige zur Verfügung gestellte Unterlagen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern nur Produktbeschreibungen.

 9.3 Soweit ein von der Handelsvertretung Helmut Penka zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Handelsvertretung Helmut Penka nach ihrer Wahl zu Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

 9.4 Ist die Handelsvertretung Helmut Penka zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, wird diese von der Handelsvertretung Helmut Penka verweigert oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Handelsvertretung Helmut Penka zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung  fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

 9.5 Soweit sich nachstehend (Ziffer 9.6 und 9.7) nichts anders ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Handelsvertretung Helmut Penka haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Handelsvertretung Helmut Penka nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

 9.6 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §463, 480 Abs.2 BGB geltend macht.

 9.7 Sofern die Handelsvertretung Helmut Penka schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht  oder eine „Kardinalpflicht“ verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, im übrigen ist sie gemäß obriger Ziffer 9.5 ausgeschlossen.

 9.8 Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 9.9 Rücksendungen von Waren werden grundsätzlich nur nach Rücksprache mit der Handelsvertretung Helmut Penka und ausdrücklicher Genehmigung akzeptiert.

 9.10 Bei Rücksendungen, denen kein Verschulden der Handelsvertretung Helmut Penka zugrunde liegt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von min. 10% des Rechnungswertes.

 

 10. Sonstige Schadensersatzansprüche

 10.1 Im übrigen haftet die Handelsvertretung Helmut Penka aus jedem Rechtsgrund, also auch aus Verschulden aus Vertragsverhandlung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; hiervon unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, das Recht auf Rücktritt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Falle von Unmöglichkeit und Verzug, die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für den Fall der einfachen Fahrlässigkeit haftet die Handelsvertretung Helmut Penka nicht für mittelbare, nicht vorhersehbare und untypische Schäden sowie für solche Schäden, bezüglich derer auf Seiten des Bestellers eine Kaskoversicherung üblich ist. Im übrigen ist die Haftung der Handelsvertretung Helmut Penka im Fall der einfachen Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf 50 000 € für Sachschäden und 100 000 €  für Personenschäden.

10.2 Die in Ziffer 10.1 bezeichneten Ansprüche verjähren in sechs Monaten mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

10.3. Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht.

10.4 Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

 11. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen

Der Besteller ist verpflichtet, die Handelsvertretung Helmut Penka von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen die Handelsvertretung Helmut Penka wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von der Handelsvertretung Helmut Penka bezogenes Produkt allein oder zusammen mit anderen in das Endprodukt eingebauten Produkten verursacht worden ist (Produkthaftpflicht), wenn der Preis der von der Handelsvertretung Helmut Penka gelieferten Produkte in keinem angemessen Verhältnis zu dem gegenüber der Handelsvertretung Helmut Penka geltend gemachten Schadensersatzanspruch steht.

Die Angemessenheit ist dann überschritten, wenn der Anspruch das 1000-fache des Kaufpreises für das von der Handelsvertretung Helmut Penka gelieferte Produkt übersteigt.

 

 12. Schlussbestimmungen

 12.1 Bei beiderseits kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand München. Es steht der Handelsvertretung Helmut Penka jedoch frei, den Besteller am Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.

 12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

 12.3 Sollte eine Bestimmung oder Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen  Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.

 12.4 Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingung verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit.

 

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